Theorie-Praxis

Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie
in dem theoretischen Grundstoff,
den jeder Fahrschüler lernen muss.
Darüber hinaus erhalten Sie viele
wertvolle Tipps und Informationen.

DER THEORETISCHE GRUNDSTOFF SETZT SICH ZUSAMMEN AUS:

1. Persönliche Voraussetzungen
2. Risikofaktor Mensch
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
4. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
7. Teilnehmer am Straßenverkehr – Besonderheiten und Verhalten
8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver

PRAKTISCHER UNTERRICHT

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan
der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte.
Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit
Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
3 Std. à 45 Min. bei Dämmerung oder Dunkelheit
4 Std. à 45 Min. Autobahn
5 Std. à 45 Min. über Land

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
3 Std. à 45 Min. Bundes- oder Landstraße
1 Std. à 45 Min. Autobahn
1 Std. à 45 Min. bei Dämmerung oder Dunkelheit

Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

Begleitendes Fahren mit 17:

  • Anmeldung: 1/2 Jahr vor Ihrem Geburtstag
  • Theorieprüfung: 3 Monate vor Ihrem Geburtstag
  • Praktische Prüfung: 1 Monat vor Ihrem Geburtstag